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Unternehmermodell

Als Firmeninhaber haben Sie drei Möglichkeiten, die gesetzlichen Forderungen nach der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu erfüllen:

  1. Sie beschäftigen einen fest angestellten Mitarbeiter als Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  2. Sie engagieren eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  3. Sie entscheiden sich für das so genannte Unternehmermodell.

Die Berufsgenossenschaften bieten diese dritte Möglichkeit für Unternehmen, deren Mitarbeiterzahl bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet.
Der Unternehmer ist hier die Sicherheitsfachkraft im eigenen Betrieb. Dazu muss er bestimmte Seminare besuchen und sich regelmäßig fortbilden.

Bei dieser Form der sicherheitstechnischen Betreuung bleiben häufig Fragen offen, zum Beispiel was die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen sowie die Unterweisung der Mitarbeiter in sicherheitstechnischen Fragen betrifft.
Bei der Risikobeurteilung von Gefahrstoffen ist der Unternehmer sogar verpflichtet externen Rat einzuholen.

Wenn Sie sich für diese Art der sicherheitstechnischen Betreuung entscheiden möchten oder schon entschieden haben, kann ich Sie bei der Umsetzung wirkungsvoll unterstützen.

Eine erste Beratung biete ich Ihnen kostenlos und ohne Verpflichtung für Sie an.

Meine Unterstützung können Sie als Einzelleistung (z.B. nur Hilfe bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen) in Anspruch nehmen. Eine längere vertragliche Bindung ist nicht nötig.