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Siba-Ausbildung

Das Sozialgesetzbuch VII schreibt die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (Siba) in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern verbindlich vor.

In vielen Unternehmen wird diese Pflicht als lästig angesehen, weil nicht erkannt wurde, welche Vorteile ein motivierter Siba bringt.

Als Verbindungsmann oder –frau zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) kann er oder sie Probleme lösen helfen, für die die Sifa sonst selbst vor Ort tätig werden müsste.

Das hilft, bares Geld zu sparen.

Dasselbe gilt für die Funktion des Siba als Multiplikator für die Motivation zum sicherheitsgerechten Arbeiten und für weitere Unterstützungsfunktionen im Bereich Arbeitssicherheit.

 

Unterm Strich:

Die Benennung und Ausbildung zum / zur Sicherheitsbeauftragten schafft Rechtssicherheit und wirtschaftliche Vorteile.

 

Arbeitsschutz beginnt im Kopf

Motivation zu sicherheitsbewusstem Arbeiten beginnt mit erfolgreicher Kommunikation.

Deshalb werden bei uns ausgebildete Sibas von Spezialisten in Gesprächs- und Motivationstechniken besonders geschult – das unterscheidet uns von den meisten Mitbewerbern.